Mitgliedsbeiträge

Berufstätige
bei jährlicher Vorauszahlung
  10,00 Euro/Monat
100,00 Euro/Jahr
Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Studenten, Auszubildende
bei jährlicher Vorauszahlung
    5,00 Euro/Monat
  50,00 Euro/Jahr
Schüler und Jugendliche
bei jährlicher Vorauszahlung
    4,50 Euro/Monat
  45,00 Euro/Jahr

Auf begründeten Antrag kann der Beitrag in der letztgenannten Beitragsgruppe (Schüler, Jugendliche, usw.) auf 2,50 Euro/Monat bzw. 25,00 Euro/Jahr ermäßigt werden.
Bei Vereinseintritt ist eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu entrichten.
Der Vereinseintritt ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Kontoverbindung:
Schach-Club Kreuzberg e. V.
Postbank Berlin, BLZ: 10010010
Kontonummer: 108896101

Beitragszahlungen werden in der Satzung an folgenden Stellen geregelt:
§ 2 (2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Gleichzeitig hat er die Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages sowie drei Monatsbeiträge im voraus zu entrichten.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
§ 2 (3) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder ernennen.
§ 3 (2) Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartal zu erklären.
§ 4 (2) Die Mitgliederbeiträge sind zum 15. des ersten Monats eines laufenden Quartals im voraus zu zahlen; sie sollen unbar gezahlt werden.
§ 4 (3) Anerkannten Schachmeistern, Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern kann die Zahlung des Beitrages durch den Gesamtvorstand erlassen werden. Der Clubmeister ist ein Jahr beitragsfrei.