Berufstätige bei jährlicher Vorauszahlung |
10,00 Euro/Monat 100,00 Euro/Jahr |
Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Studenten, Auszubildende bei jährlicher Vorauszahlung |
5,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Jahr |
Schüler und Jugendliche bei jährlicher Vorauszahlung |
4,50 Euro/Monat 45,00 Euro/Jahr |
Auf begründeten Antrag kann der Beitrag in der letztgenannten
Beitragsgruppe (Schüler, Jugendliche, usw.) auf
2,50 Euro/Monat bzw. 25,00 Euro/Jahr ermäßigt
werden.
Bei Vereinseintritt ist eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu entrichten.
Der Vereinseintritt ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Kontoverbindung:
Schach-Club Kreuzberg e. V.
Postbank Berlin, BLZ: 10010010
Kontonummer: 108896101
§ 2 (2) | Wer die Mitgliedschaft erwerben
will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.
Gleichzeitig hat er die Aufnahmegebühr in Höhe eines
Monatsbeitrages sowie drei Monatsbeiträge im voraus zu entrichten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. |
§ 2 (3) | Die Mitgliederversammlung kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder ernennen. |
§ 3 (2) | Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartal zu erklären. |
§ 4 (2) | Die Mitgliederbeiträge sind zum 15. des ersten Monats eines laufenden Quartals im voraus zu zahlen; sie sollen unbar gezahlt werden. |
§ 4 (3) | Anerkannten Schachmeistern, Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern kann die Zahlung des Beitrages durch den Gesamtvorstand erlassen werden. Der Clubmeister ist ein Jahr beitragsfrei. |