Alle in der Clubbücherei befindlichen Bücher und
Zeitschriften sind Eigentum des Schach-Clubs
Kreuzberg e. V.
a. Der Bestand der Bücherei wird in einer Bücherliste erfasst.
b. Die Bücherliste wird regelmäßig aktualisiert.
Die Ausleihe von Büchern und Zeitschriften erfolgt an den durch Aushang oder anderweitige Publikation festgelegten Tagen.
Die Benutzung der Bücherei ist kostenlos
a. bei Einhalten der Leihfristen,
b. bei schonender Behandlung der ausgeliehenen Objekte.
Die Leihfristen und die Anzahl der auszuleihenden Bücher werden
mit dem Bücherwart oder einem Vorstandsbeauftragten individuell
abgesprochen und festgesetzt.
a. Die Zahl der ausgeliehenen Bücher soll nicht über fünf steigen.
b. Die Leihfrist soll in der Regel den Zeitraum von vier Wochen nicht überschreiten.
c. Zurzeit ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden.
d. Der Ausleiher darf die ausgeliehenen Bücher nicht an Dritte weitergeben.
Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Bücher mit einer
besonderen Kennzeichnung, z. B. Der Große Bilguer oder nur einmal
vorhandene Standardwerke. Diese Bücher sind nur zur Benutzung
innerhalb der Clubräume zugelassen. Die Modalitäten der
Ausleihe werden durch den Bücherwart festgesetzt.
a. Erfassen in einer Benutzerkarte oder Datei.
b. Feststellen der Mitgliedschaft und der ordentlichen Beitragszahlung.
c. Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift auf der Benutzerkarte
oder Datei die Büchereiordnung des Schach-Clubs
Kreuzberg e. V. an.
d. Adressenänderungen sind dem Bücherwart unverzüglich
und unaufgefordert bei der nächstfolgenden Buchentleihung
mitzuteilen.
Wer gegen die Büchereiordnung verstößt, kann von der Benutzung der Clubbücherei ausgeschlossen werden. Der Vorstand behält sich vor, für beschädigte oder abhanden gekommene Objekte eine Gebühr zu erheben.
Diese Ordnung wurde auf der Vorstandssitzung vom 4. Mai 2004 einstimmig beschlossen.
Berlin, 4. Mai 2004
Günter Zimnol
(Bücherwart des Schach-Clubs Kreuzberg e. V.)