Berufstätige
12,00 Euro/Monat
bei jährlicher Vorauszahlung: 120,00 Euro/Jahr
Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Studenten, Auszubildende
6,00 Euro/Monat
bei jährlicher Vorauszahlung: 60,00 Euro/Jahr
Schüler und Jugendliche
5,50 Euro/Monat
bei jährlicher Vorauszahlung: 55,00 Euro/Jahr
Bei Vereinseintritt ist eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages zu entrichten.
Der Vereinseintritt ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Kontoverbindung:
Schach-Club Kreuzberg e. V.
Deutsche Skatbank
BLZ 83065408
Kontonummer 5290775
IBAN: DE83830654080005290775
BIC: GENODEF1SLR
Beitragszahlungen werden in der Satzung an folgenden Stellen geregelt:
§ 2 (2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Gleichzeitig hat er die Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages sowie drei Monatsbeiträge im Voraus zu entrichten.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
§ 2 (3) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder ernennen.
§ 3 (2) Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartal zu erklären.
§ 4 (2) Die Mitgliederbeiträge sind zum 15. des ersten Monats eines laufenden Quartals im Voraus zu zahlen; sie sollen unbar gezahlt werden.
§ 4 (3) Anerkannten Schachmeistern, Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern kann die Zahlung des Beitrages durch den Gesamtvorstand erlassen werden. Der Clubmeister ist ein Jahr beitragsfrei.