Aktuelle Regelungen zu Corona – 2G+ – genesen oder geimpft, +Test – bitte unbedingt beachten

Wir haben für den Trainings- und Spielbetrieb mit der Bedingung 2G+ (geimpft oder genesen) geöffnet. Einlass wird ausschließlich Personen gewährt, die eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt.

Jeder mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten Personen muss einen  aktuellen (max. 24h alten) Schnelltest oder PCR-Test (nicht älter als 24h) vorweisen. Alternativ ist ein Schnelltest vor Ort (im Verein vorhanden) und unter Beaufsichtigung erlaubt. Dieses Angebot gilt für alle Besucher*innen, ob mit oder ohne Testpflicht.

Die „2G-Bedingung zuzüglich Test“ gemäß § 9a wird geändert, so dass eine zusätzliche Testpflicht nur für Personen besteht, die sich drei Monate nach ihrer zweiten Impfung nicht haben boostern lassen.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt folglich für

– Geboosterte (zeitlich unbegrenzt),
– frisch doppelt Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate
– und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate.

Außerdem:

  1. Kinder- und Schüler/-innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Kita- bzw. Schulbesuchs unterliegen (zum Nachweis der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs genügt ein gültiger Schülerausweis) – dies gilt nicht in den Ferien
  2. Kinder unter sechs Jahren
  3. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, unter folgenden Voraussetzungen:
    1. Nachweis der Impfunfähigkeit mittels ärztlicher Bescheinigung und
    2. negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines im Testcenter durchgeführten Schnelltests vor nicht mehr als 48 Stunden

Diese Regelung gilt bis zum Widerruf auf unserer Homepage.

Bitte unbedingt beachten:

  • Ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung wird ausschließlich mittels elektronisch verifizierbarem Zertifikat (QR-Code) akzeptiert.
  • Das Impfbuch „gelbe Kladde“ wird nicht als gültiger Impfnachweis akzeptiert.
  • Die Verifizierung des QR-Codes erfolgt durch eine beauftragte Person de SCK nach folgender Verfahrensweise
    • Validierung des QR-Codes mittels der Handy-App „CovPassCheck“ und
    • Abgleich der von „CovPassCheck“ ausgegebenen Daten mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis und
    • Abgleich der Einlass begehrenden Person mit dem vorgelegten gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

OHNE AUSWEIS UND QR-CODE KEIN EINLASS

Einlass erhält in jedem Fall jedoch nur, wer keine Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen.

Die 2G-Bedingung ändert nichts daran, dass bei all unseren Veranstaltungen – außer während der Sportausübung – stets eine medizinische Maske, am besten eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Unser Hygienekonzept ist derzeit in Überarbeitung. Zu weiteren Hinweisen bzgl. 2G und Schach verweisen wir auf die Darstellung auf der Homepage von Weiße Dame e.V. unter dem Link http://sc-weisse-dame.de/v3/2022/02/corona-update-zu-den-regelungen/

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